Chronologie der Entwicklung des Enforcements in Deutschland |
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Zahlreiche Pleiten großer Firmen, wie beispielsweise die Schieflage der Metallgesellschaft oder der Konkurs des Bauunternehmers Schneider, haben in den Neunziger Jahren für großes öffentliches Aufsehen gesorgt. Vor allem von Seiten der durch die Unternehmensschieflagen betroffenen Unternehmen wurde gefordert, deutsche Corporate Governance-Richtlinen auszugestalten und auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dieser Forderung wurde mit dem im März 1998 in Kraft
getretenen „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG)
nachgekommen. Es sieht unter anderem eine Verbesserung der Qualität und
Transparenz der Rechnungslegung vor. Doch auch nach dem Inkrafttreten des
KonTraG kam es zu einer Vielzahl weiterer Firmenpleiten: Neben der Krise der
Philipp Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Aktienanlage als private Altersvorsorge für die Bevölkerung, der Wiederherstellung des verlorengegangenen Vertrauens der Anleger und dem gewachsenen Bedürfnis des Kapitalmarktes nach klaren Corporate Governance-Bestimmungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Februar 2003 einen Maßnahmenkatalog zum Anlegerschutz veröffentlicht – das sogenannte „10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes“. Eine besonders wichtige Bedeutung kommt dabei dem sechsten Punkt dieses Kataloges zu: Er definiert die deutschen Enforcement-Grundsätze und sieht konkret die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen durch eine selbstständige Prüfstelle vor.[1] Um diesen Enforcement-Bestrebungen der Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen zu verschaffen, wurde daraufhin im Dezember 2003 von dem Bundesministerium der Justiz ein Entwurf des „Gesetzes zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen“ – das sogenannte „Bilanzkontrollgesetz“ (BilKoG) – veröffentlicht. In dem Entwurf werden die im 10-Punkte-Programm der Regierung beschriebenen Absichten der Durchsetzung ordnungsgemäßer Rechnungslegung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.[2] Im Oktober 2004 wurde das Bilanzkontrollgesetz vom Bundestag mit nur marginalen Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf verabschiedet. Offiziell in Kraft getreten ist es am 21. Dezember 2004. Anwendung soll das Bilanzkontrollgesetzes dann ab 1. Juli 2005 finden.[3] Business-Empfehlungen der Redaktion: Dieses Nordsee Hotel bietet einen guten Tagungsservice an. Weiterbildung und Hilfe zum neuen BilMoG. Sehr gutes Inbound Call Center für professionelles CRM. Institut-Informationen zum Wertpapierhandelshaus Accessio (die Accessio Homepage).
[1]
Vgl. BUNDESREGIERUNG (Hrsg.): „Maßnahmenkatalog der Bundesregierung
zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes“.
2003.
[2]
Vgl. BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (Hrsg.): Referentenentwurf:
“Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen“.
2003.
URL: http://www.bmj.de/media/archive/131.pdf
[3]
Vgl. BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ (Hrsg.): Pressemitteilung
„Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz und
Bilanzkontrollgesetz“. 2004. |